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Familienrecht

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Der unterhaltspflichtige Elternteil ist im Rahmen der Unterhaltszahlungen auch zur Übernahme der zusätzlichen Kosten einer Klassenfahrt verpflichtet.


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Der Bundesgerichtshof hat einer allzu einseitigen Lastverteilung in Eheverträgen Grenzen gesetzt.


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Die Unterhaltspflicht eines Elternteils gegenüber einem Kind erlischt nicht dadurch, dass der Unterhaltspflichtige den Haushalt in der neu eingegangenen Ehe führt.


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Bei der Scheidung sind auch freiwillig nachgezahlte Rentenbeiträge beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen.


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Eine Ehegatte hat gegen den anderen einen Ausgleichsanspruch bezüglich Abhebungen vom gemeinsamen Konto, sofern keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht.


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Werden Kinder erst mehrere Jahre nach ihrer Geburt getauft, können sie auch dann die Anerkennung ihres Taufnamens als Vornamen verlangen.


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Der für die Ehe gewählte gemeinsame Nachname kann nach der Scheidung nicht zurück gefordert werden.


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Eine Vaterschaftsanfechtung ist nur innerhalb von zwei Jahren nach Eintritt des objektiven Verdachtes möglich.


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Der nach der Trennung der Ehe stattfindende Versorgungsausgleich kann nur bei extrem kurzen Ehen ohne besondere vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.


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Ein Elternteil mit eingeschränktem Umgangsrecht hat keinen Anspruch darauf, dass der andere Elternteil ein Tagebuch über die Lebensführung der Kinder führt.


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