Wer nach einem unerwarteten Karrieresprung ein wesentlich höheres Einkommen bezieht, muss deshalb nicht automatisch auch mehr Unterhalt zahlen.
Mehr erfahrenDie Vergütung, die ein Vormund für seine Tätigkeit erhält, erhöht sich nicht durch den Abschluss eines für die Ausübung der Vormundschaft bedeutungslosen Studiengangs.
Mehr erfahrenDer Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt erlischt, sobald die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet.
Mehr erfahrenDie Einwilligung in einen Vaterschaftstest ist zwar freiwillig und widerruflich, aber der Vater kann den Test auch heimlich durchführen lassen.
Mehr erfahrenDie Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können für den Fall der Trennung eine Ausgleichszahlung vereinbaren.
Mehr erfahrenEine Verringerung der Unterhaltspflicht ist bei einem freiwilligen Gang in die Selbstständigkeit grundsätzlich zulässig, da die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit keine Leichtfertigkeit ist.
Mehr erfahrenDer Vater eines unehelichen Kindes kann nach wie vor nur mit Zustimmung der Mutter das Erziehungs- und Sorgerecht zugesprochen bekommen.
Mehr erfahrenEltern dürfen ihren Kindern nicht beliebig viele Vornamen geben.
Mehr erfahrenFür die Unterhaltsverpflichtung von Kindern gegenüber den Eltern müssen neben den eigenen Einkünften auch die Einkünfte des Ehegatten verwendet werden, soweit sie der Vermögensbildung dienen.
Mehr erfahrenEltern haben auch für das Sparkonto ihres minderjährigen Kindes ein Verfügungsrecht.
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