Die Zweijahresfrist bei betrieblich oder beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung entfällt - auch rückwirkend für noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide.
Ab 2004 sind für Rechnungen zusätzliche Pflichtangaben vorgeschrieben, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.
Im aktuellen Gesetzespaket ist auch die Beschränkung der Verlustverrechnung enthalten, die auch gleich in die Gewerbesteuerreform einbezogen wurde.
Zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit einer steuerrechtlichen strafbefreienden Selbstanzeige sind vollständige und richtige Angaben.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.05.2010