Das Finanzgericht Hamburg hat seine Zweifel daran, dass die neu geregelte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist. Weil es der Ansicht ist, dass hier ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vorliegt, der eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler verlangt, hat es diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.