Bevollmächtigter kann gegen den Widerruf der Vorsorgevollmacht vorgehen
Wird eine Vorsorgevollmacht durch einen bestellten Betreuer widerrufen, so kann der durch die Vorsorgevollmacht zunächst Bevollmächtigte noch gegen den Widerruf der Vorsorgevollmacht vorgehen und Rechtsmittel gegen den Widerruf einlegen.
Trotz des Widerrufs besteht die Vorsorgevollmacht partiell fort und umfasst auch die Befugnis, zur Durchführung einer Rechtsbeschwerde im Namen des Betroffenen.
Bundesgerichtshof, Urteil BGH XII ZB 68 20 vom 08.07.2020