000 Euro an drei klagende Familien verurteilt.
Die bundesweite Signalwirkung des Urteils, mit welchem das Gericht die teuren Konsequenzen aufzeigte, die eine zu langsame Errichtung von ausreichenden Kita-Plätzen haben kann, steht außer Frage. Denn seit dem 01.08.2013 besteht ein bundesweiter Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren. Trotz einer entsprechenden Bedarfsanmeldung konnte die Stadt den Klägern keinen Kita-Platz zuweisen, wobei das Gericht in seiner Urteilsbegründung darauf hinwies, dass auch Plätze für einen unvorhergesehenen Bedarf existieren müssen. Auch ließ das Gericht es nicht gelten, dass sich die Schaffung einer entsprechend hohen Anzahl an Plätzen aufgrund von planerischen und baulichen Aspekten verzögerte. Durch die gesetzliche Regelung ist die Kommune dazu verpflichtet, Kindererziehung und berufliche Karriere der Eltern zu fördern, weshalb den Eltern aufgrund des Mangels an Plätzen und dem daraus resultierenden Verdienstausfall ein Schadensersatz in Höhe der geforderten Summe zuzüglich Zinsen zu zahlen war.