Seit dem 1. August 2008 ist in Österreich die Erbschaftsteuer weggefallen. Deswegen hatte Deutschland schon vor einem halben Jahr das Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer mit Österreich gekündigt. Der Wegfall der Erbschaftsteuer und des Doppelbesteuerungsabkommens führt nun aber dazu, dass in bestimmten Fällen auch Vermögen in Österreich der deutschen Erbschaftsteuer unterliegt, was bisher nicht der Fall war. Insbesondere betrifft das Immobilien in Österreich, die nun nicht mehr der relativ günstigen österreichischen Erbschaftsteuer unterliegen, sondern der deutschen Erbschaftsteuer - falls der bisherige oder der neue Eigentümer in Deutschland Inländer im Sinne des Steuerrechts ist.