Im Dezember letzten Jahres hatte der Bundesfinanzhof entschieden, seine bisherige Rechtsprechung aufzugeben und die Vererblichkeit des Verlustabzugs zu streichen. Aus Gründen des Vertrauensschutzes sollte aber die bisherige Regelung in allen Fällen gelten, die bis zur Veröffentlichung des Urteils am 12. März 2008 eingetreten sind. Das Bundesfinanzministerium weicht nun von diesem Urteil zugunsten der Steuerzahler ab und will die bisherige Regelung bis zur Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt anwenden. Damit verlängert sich die Gnadenfrist um mehrere Monate; bisher ist das Urteil noch nicht im Bundessteuerblatt veröffentlicht worden.