Im Fall eines solchen Fall groben Verschuldens kann in der Regel keine nachträgliche Absenkung der veranlagten Steuer erfolgen, sofern eine solche Absenkung begründende Umstände bekannt werden.
Selbiges gilt jedoch nicht, wenn die entsprechenden Erläuterungen nicht in einer, dem steuerlichen Laien verständlichen, klaren und eindeutigen Sprache erfolgen. In einem solchen Fall kann den steuerpflichtigen Bürger nicht der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit treffen, weshalb eine nachträgliche Absenkung der Steuerlast zu gewähren ist.
Anmerkung: Da sich die jährlichen Elster-Formulare bzw. die zugehörigen Ergänzungen teilweise unterscheiden, ist bei einem entsprechenden Verdacht der Unklarheit einer Erläuterung stets auf die Formulierungen des jeweiligen Jahres zu achten.
Das vorstehende Urteil bezieht sich auf das Elster-Formular des Jahres 2008.