Keine Gewerbesteuerbefreiung für Gestaltung von Werbeprospekten

Wer Werbeprospekte gestaltet handelt gewerblich, weshalb keine Befreiung von der Gewerbesteuer aufgrund einer freischaffenden künstlerischen Betätigung in Betracht kommt.


Im Einklang mit einem eingeholten Sachverständigengutachten wies das erkennende Gericht darauf hin, dass es für die Anerkennung als künstlerische Tätigkeit bei Werbeprospekten an einer erforderlichen gestalterischen "Schöpfungshöhe" fehlt. Es handelt sich von daher auch nicht um eine künstlerische sondern um eine rein kommerzielle Tätigkeit, weshalb eine Befreiung von der Gewerbesteuer ausgeschlossen ist.
 
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil FG RP 6 K 1301 10 vom 24.10.2013
Normen: § 18 I Nr.1 EStG
[bns]